Frühstart-Rente: Was der Staat für Kinder einzahlt
Das Wichtigste in Kürze
Mit der Frühstart-Rente zahlt der Staat für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren jeden Monat 10 € in ein Depot auf den Namen des Kindes. Das Geld ist für die Rente des Kindes bestimmt. Das Gesetz ist beschlossen, aber noch nicht verkündet.
Vom Bundestag beschlossen, Zustimmung des Bundesrats ausstehend. Diese Seite beschreibt den vom Bundestag beschlossenen Gesetzestext. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt kann sich daran noch etwas ändern.
Das Geld wächst über viele Jahre am Kapitalmarkt. Der Rechner zeigt, was aus dem Geld vom Staat werden kann, allein oder mit Zuzahlungen der Familie.
So funktioniert die Frühstart-Rente
Ein fester Betrag für jeden Monat. Gezahlt wird ab dem Monat, in dem das Kind 6 Jahre alt wird. Es endet im Monat vor dem 18. Geburtstag. Gekürzt wird nicht, angefangene Monate gibt es nicht. Der Bund überweist alle drei Monate an den Anbieter des Vertrags.
Den Anfang macht ein Jahrgang. Gefördert werden zuerst die Kinder, die im Jahr 2026 6 Jahre alt werden. Danach kommt jedes Jahr der nächste Jahrgang. Verträge und Zahlungen gibt es ab dem 01.01.2027. Monate davor werden nachgezahlt. Ob Ihr Kind dabei ist und ab wann, zeigt Ist mein Kind dabei?
Das Depot gehört dem Kind. Gezahlt wird in ein Ein einfaches Depot mit begrenzten Gebühren, das für die Altersvorsorge gedacht ist. Im Glossar auf den Namen des Kindes. Die Eltern schließen den Vertrag ab. Der Anbieter beantragt die Frühstart-Rente dann selbst bei der zentralen Stelle der Deutschen Rentenversicherung. Gefördert wird zur selben Zeit nur ein Vertrag je Kind.
Ohne Vertrag legt der Bund an. Schließen die Eltern keinen Vertrag ab, legt der Bund das Geld des ganzen Geburtsjahrgangs gemeinsam am Kapitalmarkt an. Die Deutsche Bundesbank verwaltet es. Der Anspruch ist damit nicht verloren. Mit einem späteren Vertrag fließt das angesparte Startkapital mit allen Erträgen in den Vertrag. Das geht, bis das Kind 35 Jahre alt wird.
Die Familie kann aufstocken. Eltern, Großeltern oder das Kind selbst können zusätzlich bis zu 6.840 € im Kalenderjahr einzahlen. Was dabei zu beachten ist, steht unter Zuzahlungen von Eltern und Großeltern.
Gebühren, Steuern und Bindung
Auf den Teil des Vertrags, der auf der Frühstart-Rente beruht, dürfen Anbieter bis zum Beginn der Auszahlung keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangen. Das gilt auch bei einem Wechsel zum anderen Anbieter. Für Standarddepots gilt außerdem eine Obergrenze für Gebühren (Eine Obergrenze für Gebühren. Ein Standarddepot darf nicht mehr kosten, als das Gesetz erlaubt. Im Glossar) von 1 % im Jahr.
Die Frühstart-Rente selbst ist steuerfrei. Auch die Gewinne werden beim Sparen nicht besteuert. Erst die Auszahlung im Alter wird versteuert, der Teil aus der Frühstart-Rente voll.
Das Geld ist für das Alter gebunden. Es ist nicht pfändbar und nicht beleihbar. Es wird grundsätzlich erst als Rente ausgezahlt, frühestens mit 65 Jahren.
Was passiert mit dem Depot ab dem 18. Geburtstag?
Mit 18 Jahren kann das Kind den Vertrag als eigenes Altersvorsorgedepot fortführen. Mehr steht unter Von der Frühstart-Rente zum Altersvorsorgedepot.
Was der Rechner nicht zeigt
Die Beträge stehen im Gesetz. Der Wertzuwachs steht nirgends fest. Der Depotwert im Rechner ist eine Modellrechnung mit gleichbleibendem Wertzuwachs (Der Wertzuwachs Ihres Geldes pro Jahr, in Prozent. Wie hoch er wirklich wird, weiß niemand, deshalb rechnen wir mit einer angenommenen Zahl. Im Glossar). Tatsächlich schwanken die Kurse. Über so lange Zeiträume kann schon ein Prozentpunkt mehr oder weniger viel ausmachen. Probieren Sie deshalb mehrere Annahmen aus.
Alle Werte mit Quelle und Stand stehen unter Rechtsstand und Methodik. Unbekannte Wörter erklärt das Glossar.
Aktualisiert am 07.11.2026 · Rechtsstand geprüft am 07.11.2026