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AVD-Förderrechner

Von der Frühstart-Rente zum Altersvorsorgedepot

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem 18. Geburtstag endet die Frühstart-Rente. Der Vertrag endet nicht. Er kann als eigenes Altersvorsorgedepot (AVD) weiterlaufen. Das Geld bleibt darin, und wer möchte, zahlt selbst weiter ein. Es bleibt bis zur Rente gebunden.

Vom Bundestag beschlossen, Zustimmung des Bundesrats ausstehend. Diese Seite beschreibt den vom Bundestag beschlossenen Gesetzestext. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt kann sich daran noch etwas ändern.

Weiter einzahlen und Geld vom Staat bekommen

Ab dann gelten die Regeln des Altersvorsorgedepots. Einzahlen können Sie bis zu 6.840 € im Jahr. Geld vom Staat (Geld, das der Staat zusätzlich in Ihr Depot einzahlt, wenn Sie selbst einzahlen. Im Alltag sagen wir „Geld vom Staat“, im Gesetz heißt es Zulage. Im Glossar) gibt es auf die eigenen Einzahlungen, sobald der junge Erwachsene gefördert wird. Das ist zum Beispiel mit einer Ausbildung oder einem Job mit Rentenversicherungspflicht der Fall.

Wer am Jahresanfang jünger als 25 Jahre ist, bekommt einmal den Ein einmaliger Bonus für junge Menschen, die ein Depot eröffnen. Es gibt ihn nur zu Beginn und nur bis zu einer Altersgrenze. Im Glossar von 200 € dazu.

Wer gefördert wird, steht unter Wer bekommt die Förderung?. Das Geld vom Staat für eine bestimmte Einzahlung rechnet der AVD-Förderrechner aus.

Anbieter wechseln

Vor dem 18. Geburtstag kann das Geld nur ganz in einen anderen Frühstart-Vertrag umziehen. Danach ist ein Wechsel in jeden zertifizierten Altersvorsorgevertrag möglich, ebenfalls nur ganz. Für den Teil aus der Frühstart-Rente dürfen dabei weder der alte noch der neue Anbieter Kosten berechnen.

Gebunden bis zur Rente

Der Teil aus der Frühstart-Rente und seinen Erträgen ist für das Alter bestimmt. Er wird als Altersleistung ausgezahlt, frühestens mit 65 Jahren. Wer ihn vorher für etwas anderes verwendet (Sie nehmen Geld vorzeitig heraus oder nutzen es anders, als das Gesetz vorsieht. Dann müssen Sie die Zulagen und Steuervorteile unter Umständen zurückzahlen. Im Glossar), muss die Frühstart-Rente zurückzahlen, wie bei den Zulagen im Altersvorsorgedepot. Unschädlich ist die Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung nach den Regeln der Eigenheimrente.

Was gilt, wenn das Kind stirbt?

Stirbt das Kind vor seinem 18. Geburtstag, muss die Frühstart-Rente nicht zurückgezahlt werden. Das Vermögen wird vererbt. Danach gelten die allgemeinen Regeln für geförderte Altersvorsorge. Die Frühstart-Rente ist dann in der Regel zurückzuzahlen.

Später Vertrag, auch nach 18

Wurde nie ein Vertrag geschlossen, hat der Bund das Geld für den ganzen Jahrgang gemeinsam angelegt. Junge Erwachsene können das nachholen. Bis zum Alter von 35 Jahren fließt mit einem eigenen Vertrag das Startkapital samt Erträgen hinein. Ab 18 Jahren darf es auch ein anderes zertifiziertes Produkt sein als das Standarddepot. Die Fristen erklärt Ist mein Kind dabei? Unbekannte Wörter erklärt das Glossar.

Aktualisiert am 07.11.2026 · Rechtsstand geprüft am 07.11.2026