Frühstart-Rente: Zuzahlungen von Eltern und Großeltern
Das Wichtigste in Kürze
Die Frühstart-Rente allein bringt 10 € im Monat. Familie und Paten können bis zu 6.840 € im Jahr dazuzahlen. Steuerlich absetzen können sie das nicht. Zuzahlungen sind freiwillig und weniger fest gebunden als die Frühstart-Rente.
Vom Bundestag beschlossen, Zustimmung des Bundesrats ausstehend. Diese Seite beschreibt den vom Bundestag beschlossenen Gesetzestext. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt kann sich daran noch etwas ändern.
Mit einer Zuzahlung wächst das Depot deutlich stärker. Tragen Sie ein, wie viel Sie im Monat dazugeben möchten. Der Rechner vergleicht das mit der Variante nur mit dem Geld vom Staat.
Wie viel dazugezahlt werden darf
Über die Frühstart-Rente hinaus dürfen bis zu 6.840 € im Kalenderjahr in den Vertrag fließen. Wer einzahlt, ist egal: Eltern, Großeltern, Paten oder das Kind selbst. Die Grenze gilt für alle Zuzahlungen zusammen. Möglich sind Zuzahlungen erst, wenn der Vertrag besteht.
Steuern: kein Abzug für die Familie
Eltern, Großeltern und andere können ihre Zuzahlungen nicht von der Steuer absetzen. Das schließt das Gesetz ausdrücklich aus. Geld vom Staat (Geld, das der Staat zusätzlich in Ihr Depot einzahlt, wenn Sie selbst einzahlen. Im Alltag sagen wir „Geld vom Staat“, im Gesetz heißt es Zulage. Im Glossar) gibt es auf Zuzahlungen nur, wenn das Kind selbst gefördert wird, etwa als Auszubildender. Wer dazu zählt, steht unter Wer bekommt die Förderung?
Im Alter werden die Auszahlungen unterschiedlich besteuert. Der Teil aus der Frühstart-Rente und ihren Erträgen wird voll versteuert. Beim Teil aus den Zuzahlungen ist nur der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahltem Geld steuerpflichtig. Nach der Begründung des Finanzausschusses ist das bei so langen Laufzeiten in der Regel nur die Hälfte.
Flexibel bleiben
Zuzahlungen sind freiwillig. Bleiben sie aus, ruht der Vertrag für diesen Teil. Die Frühstart-Rente läuft weiter. Zahlt die Familie wieder ein, endet die Ruhepause automatisch, ohne Mehrkosten oder Nachforderungen.
Anders als die Frühstart-Rente sind Zuzahlungen nicht fest gebunden. Vor dem 18. Geburtstag darf der Teil des Vertrags gekündigt werden, der auf Zuzahlungen beruht. Die Frühstart-Rente bleibt dagegen im Vertrag. Was der Anbieter dabei im Einzelnen erlaubt, regelt der Vertrag.
Gebühren vergleichen
Das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten gilt nur für den Teil aus der Frühstart-Rente. Auf Zuzahlungen dürfen Anbieter solche Kosten erheben, im Rahmen der Obergrenze für Gebühren (Eine Obergrenze für Gebühren. Ein Standarddepot darf nicht mehr kosten, als das Gesetz erlaubt. Im Glossar) bei Standarddepots. Bei regelmäßigen Zuzahlungen lohnt sich deshalb ein Blick auf die Kosten, bevor Sie einen Anbieter wählen. Im Rechner können Sie verschiedene Gebühren ausprobieren.
Wie es mit dem Vertrag nach dem 18. Geburtstag weitergeht, steht unter Von der Frühstart-Rente zum Altersvorsorgedepot.
Aktualisiert am 07.11.2026 · Rechtsstand geprüft am 07.11.2026