Glossar
Hier stehen die Fachwörter, die auf dieser Seite vorkommen, in einfachen Worten. Die Angaben sind eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Zahlen und Quellen finden Sie unter Rechtsstand und Methodik.
- Abgeltungsteuer
- Die Steuer auf Gewinne aus Wertpapieren im normalen Depot. Die Bank führt sie meist selbst ab.
- Auszahlplan
- Das Ersparte wird Ihnen in Raten ausgezahlt, zum Beispiel jeden Monat. Der Rest bleibt bis dahin angelegt.
- Basiszins
- Ein Zinssatz, den der Staat jedes Jahr festlegt. Aus ihm wird die Vorabpauschale berechnet.
- Berufseinsteigerbonus
- Ein einmaliger Bonus für junge Menschen, die ein Depot eröffnen. Es gibt ihn nur zu Beginn und nur bis zu einer Altersgrenze.
- Depotwert
- So viel Geld liegt zu einem bestimmten Zeitpunkt im Depot. Er kann steigen und sinken.
- Effektivkosten
- Alle Gebühren des Depots zusammen, in Prozent pro Jahr. Sie mindern den Gewinn, den Sie am Ende bekommen.
- Eigenbeitrag
- Das Geld, das Sie selbst einzahlen. Die Zulagen vom Staat kommen dazu.
- ETF
- Ein Fonds, der einen Aktienindex nachbildet, zum Beispiel einen Index aus vielen großen Unternehmen. Man kann ihn an der Börse kaufen und verkaufen.
- Grenzsteuersatz
- Der Steuersatz auf den letzten Euro, den Sie verdienen. Er ist höher als der durchschnittliche Steuersatz.
- Grundzulage
- Der Grundbetrag vom Staat. Ihn bekommt jeder, der die Bedingungen erfüllt und selbst genug einzahlt.
- Günstigerprüfung
- Das Finanzamt vergleicht von selbst, was für Sie besser ist. Sie behalten das Geld vom Staat. Ist die Steuerersparnis höher, bekommen Sie zusätzlich den Unterschied erstattet.
- Kindergeld
- Die monatliche Zahlung der Familienkasse für Ihr Kind. Nur wer Kindergeld bekommt, kann die Kinderzulage erhalten.
- Kinderzulage
- Ein Zuschlag vom Staat für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen. Er hängt davon ab, wie viel Sie selbst einzahlen.
- Kostendeckel
- Eine Obergrenze für Gebühren. Ein Standarddepot darf nicht mehr kosten, als das Gesetz erlaubt.
- Mindesteigenbeitrag
- Der Betrag, den Sie mindestens selbst einzahlen müssen, damit es Zulagen gibt. Zahlen Sie weniger ein, bekommen Sie nichts vom Staat.
- Regierungsentwurf
- Der Gesetzentwurf der Regierung. Er ist noch kein Gesetz und kann sich bis zum Beschluss ändern.
- Rendite
- Der Wertzuwachs Ihres Geldes pro Jahr, in Prozent. Wie hoch er wirklich wird, weiß niemand, deshalb rechnen wir mit einer angenommenen Zahl.
- Riester-Vertrag
- Ein staatlich geförderter Vorsorgevertrag, den es schon länger gibt. Das Altersvorsorgedepot ist ein neues Angebot daneben.
- Schädliche Verwendung
- Sie nehmen Geld vorzeitig heraus oder nutzen es anders, als das Gesetz vorsieht. Dann müssen Sie die Zulagen und Steuervorteile unter Umständen zurückzahlen.
- Sonderausgabenabzug
- Sie können Einzahlungen und Zulagen in der Steuererklärung angeben. Dann zahlen Sie unter Umständen weniger Steuern.
- Stand des Gesetzes
- Ob und seit wann eine Regel gilt. Bei jedem Ergebnis steht, nach welchem Stand wir gerechnet haben.
- Standarddepot
- Ein einfaches Depot mit begrenzten Gebühren, das für die Altersvorsorge gedacht ist.
- Teilfreistellung
- Bei manchen Fonds bleibt ein Teil der Gewinne steuerfrei. Das soll ausgleichen, dass der Fonds selbst schon Steuern gezahlt hat.
- Vorabpauschale
- Eine Steuer, die bei bestimmten Fonds schon vor dem Verkauf anfällt, auch wenn Sie nichts verkauft haben. Sie wird als Pauschale berechnet.
- Wertpapierdepot
- Ein Konto, auf dem Aktien und Fonds liegen. Es gehört Ihnen, auch wenn die Bank es führt.
- Zulage
- Geld, das der Staat zusätzlich in Ihr Depot einzahlt, wenn Sie selbst einzahlen. Im Alltag sagen wir „Geld vom Staat“, im Gesetz heißt es Zulage.