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AVD-Förderrechner

AVD für Familien mit Kinderzulage

Für Familien ist die Förderung besonders stark. Für jedes Kind mit Kindergeldbezug gibt es zusätzlich zur Grundzulage eine Kinderzulage von 100 % des Eigenbeitrags, höchstens 300 € im Jahr. Tragen Sie unten Ihre Kinderzahl ein, um die Zulagen für Ihre Familie zu sehen.

Ihre Angaben

Die Kinderzulage bleibt in dieser Version über die ganze Laufzeit konstant.

Diese Werte gelten noch nicht. Gerechnet wird mit dem Stichtag 01.01.2027.

Grundzulage im ersten Jahr
240,00 €
Kinderzulage im ersten Jahr
300,00 €
Berufseinsteigerbonus
0,00 €
Zulagen im ersten Jahr
540,00 €
Förderquote
90 %
Eingezahltes Kapital
18.000 €
Zulagen gesamt
16.200 €
Depotwert bei Rentenbeginn
72.678 €
Rechenweg
  1. Eigenbeitrag pro Jahr: 50,00 € × 12 = 600,00 €
  2. Grundzulage: 50 % × 360,00 € + 25 % × 240,00 € = 240,00 €
  3. Kinderzulage: 1 × höchstens 300,00 €, 100 % von 600,00 € = 300,00 €
  4. Berufseinsteigerbonus: Nur im ersten Vertragsjahr und unter 25 Jahren = 0,00 €
  5. Depotwert nach 30 Jahren: Jedes Jahr: (Depotwert + Eigenbeitrag + Zulagen) × (1 + 5 % − 0,5 %), mit den Zulagensätzen des jeweiligen Jahres = 72.678 €

Rechtsstand: Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156, gilt ab 01.01.2027

So wirkt die Kinderzulage

Schon kleine Beiträge reichen. Bei einem Satz von 100 % fließt die volle Zulage für ein Kind, sobald Ihr Jahresbeitrag 300 € erreicht. Der Eigenbeitrag zählt dabei nur einmal, nicht je Kind. Deshalb sind die Zulagen im Verhältnis zum Beitrag bei mehreren Kindern besonders hoch.

Die Zulagen addieren sich. Jedes Kind zählt einzeln, dazu kommt die Grundzulage auf Ihren Eigenbeitrag. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 € im Jahr.

Die Zulage fließt ins Depot eines Elternteils. Es ist also dessen Altersvorsorge, nicht das Vermögen des Kindes. Bei verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Eltern regelt das Gesetz, wem sie zugeordnet wird (§ 85 Abs. 2 EStG). Für 2027 gilt: bei Eltern verschiedenen Geschlechts der Mutter, bei Eltern gleichen Geschlechts dem Elternteil, dem gegenüber das Kindergeld festgesetzt wird. Ab 2028 gilt für alle diese Eltern die zweite Regel. Beide Eltern können die Zulage gemeinsam dem anderen Elternteil zuordnen lassen.

Damit die Rechnung stimmt

Die Kinderzulage läuft nur, solange Kindergeld fließt. Dieser Rechner lässt sie der Einfachheit halber über die gesamte Anlagedauer laufen. Sind Ihre Kinder bis zur Rente längst aus dem Kindergeld heraus, ist der angezeigte Depotwert zu hoch. Die Zulagen im ersten Jahr stimmen trotzdem.

Genauer ist der Vergleich mit einem ETF-Sparplan. Dort geben Sie an, für wie viele Jahre die Kinderzulage läuft, und sehen auch die Steuern im Alter.

Was Familien bedenken sollten

Die Zulagen sind attraktiv, das Geld ist aber bis zur Rente gebunden. Eine neue Küche, ein Auto oder die Ausbildung der Kinder lassen sich daraus nicht bezahlen, ohne die Förderung zu verlieren. Legen Sie deshalb zuerst einen Notgroschen zurück und zahlen Sie nur ein, was Sie langfristig entbehren können.

Auch im Alter gilt: Die Auszahlung wird voll versteuert. Der Vorteil beim Ansparen wird dadurch kleiner. Wie viel davon für Ihre Familie bleibt, zeigt der Vergleich mit einem ETF-Sparplan.

Häufige Fragen

Wie lange gibt es die Kinderzulage?

Sie ist an das Kindergeld gekoppelt und läuft deshalb nur, solange für das Kind Kindergeld fließt. Danach bleibt die Grundzulage bestehen.

Ist das Depot für mein Kind?

Nein. Es ist die Altersvorsorge eines Elternteils, die Zulage fließt in dessen Depot. Das Geld steht erst zur Rente dieses Elternteils zur Verfügung und taugt nicht als Sparbuch für das Kind.

Michael Zech · Aktualisiert am 04.11.2026 · Rechtsstand geprüft am 04.11.2026