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AVD-Förderrechner

Frühstart-Rente: Ist mein Kind dabei?

Das Wichtigste in Kürze

Gefördert werden Kinder, die 6 Jahre alt geworden sind und noch nicht 18. Den Anfang macht ein Jahrgang, danach kommt jedes Jahr der nächste dazu. Ältere Kinder bekommen kein Geld vom Staat. Geben Sie unten das Geburtsdatum Ihres Kindes ein.

Vom Bundestag beschlossen, Zustimmung des Bundesrats ausstehend. Diese Seite beschreibt den vom Bundestag beschlossenen Gesetzestext. Bis zur Verkündung im Bundesgesetzblatt kann sich daran noch etwas ändern.

Der Rechner zeigt, ob Ihr Kind die Frühstart-Rente bekommt. Er zeigt auch, von welchem bis zu welchem Monat, wie viel insgesamt zusammenkommt und bis wann der Vertrag stehen sollte.

Ihre Angaben

Beispiele zum Ausprobieren, keine Empfehlung:

Der genaue Tag zählt: Wer am 1. eines Monats geboren ist, wird einen Monat früher gefördert.

Vom Bundestag beschlossen, Zustimmung des Bundesrats ausstehend. Gerechnet wird mit dem beschlossenen Gesetzestext.

Anspruch auf Frühstart-Rente
ja
Erster Fördermonat
März 2026
Letzter Fördermonat
Februar 2038
Fördermonate
144
Frühstart-Rente insgesamt
1.440 €
Davon nachträglich für Monate vor dem 01.01.2027
100 €
Antrag ohne Umweg über die Bundesbank bis
31.12.2027
Startkapital mit eigenem Vertrag noch bis
Ende März 2055

Schließen die Eltern keinen Vertrag ab, legt der Bund die Beiträge des Geburtsjahrgangs gemeinsam am Kapitalmarkt an, verwaltet von der Deutschen Bundesbank. Mit einem späteren Vertrag fließt das angesparte Startkapital samt Erträgen in den Vertrag, das geht bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres.

Damit die Beiträge laufend direkt in den eigenen Vertrag fließen, muss der Antrag bis zum Ende des Jahres bei der zentralen Stelle sein, in dem das Kind das 7. Lebensjahr vollendet, hier bis 31.12.2027. Anbieter übermitteln die Anträge eines Quartals bis zum Ende des Folgemonats.

Verträge und Zahlungen gibt es erst ab dem Inkrafttreten am 01.01.2027. Monate davor werden nachgezahlt.

Rechenweg
  1. Vollendung des 6. Lebensjahres: Ablauf des Tages vor dem 6. Geburtstag (Geburt am 15.03.2020) = 14.03.2026
  2. Erster Fördermonat: Monat, in dem das Lebensjahr vollendet wird = März 2026
  3. Letzter Fördermonat: Monat vor dem Monat, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird (14.03.2038) = Februar 2038
  4. Frühstart-Rente insgesamt: 144 Monate × Monatsbetrag = 1.440 €
  5. Davon nachträglich: 10 Monate vor dem Inkrafttreten am 01.01.2027 = 100 €

Rechtsstand: Gesetz zur Einführung einer Frühstartrente, BT-Drs. 21/8606 (Vorabfassung), vorgesehen ab 01.01.2026

Wer die Frühstart-Rente bekommt

Gefördert werden Kinder, die 6 Jahre alt geworden sind und noch nicht 18. Außerdem muss das Kind seinen ersten Wohnsitz in Deutschland haben und eine Steuer-Identifikationsnummer besitzen. Es muss als Kind im Sinne von § 32 Abs. 1 EStG zählen, also als leibliches Kind, Adoptivkind oder Pflegekind. Das Einkommen der Eltern spielt keine Rolle.

Welche Jahrgänge dabei sind

Das Gesetz gilt erstmals für das Jahr 2026. Gefördert werden zuerst die Kinder, die in diesem Jahr 6 Jahre alt werden. Danach kommt jedes Jahr der nächste Jahrgang dazu. Ältere Kinder gehen leer aus. Für sie lässt sich ein Vertrag abschließen, aber ohne Geld vom Staat.

Verträge und Zahlungen gibt es erst ab dem 01.01.2027. Deshalb wird der erste Jahrgang rückwirkend gefördert. Die Monate davor werden nachgezahlt. Im ersten Jahr bekommen daher zwei Jahrgänge zugleich Geld. Der erste bekommt eine Nachzahlung, der zweite zahlt ab seinem Geburtstag.

Der Geburtstag zählt auf den Tag genau

Gezahlt wird ab dem Monat, in dem das Kind 6 Jahre alt wird. Es endet im Monat vor dem 18. Geburtstag. So kommen immer gleich viele Monate zusammen.

Warum ein Geburtstag am 1. des Monats zählt

Rechtlich ist ein Lebensjahr schon am Tag vor dem Geburtstag vollendet. Für die meisten Kinder macht das keinen Unterschied. Wer aber am 1. eines Monats geboren ist, vollendet das Lebensjahr am letzten Tag des Vormonats. Das Kind wird deshalb einen Monat früher gefördert. Kinder, die am 1. Januar geboren sind, gehören so sogar zum Jahrgang davor.

Eine Sonderregel gibt es für Kinder, die das Lebensjahr am 31. Dezember vor dem ersten Förderjahr vollendet haben. Ihnen fehlt der Dezember, weil das Gesetz erst ab Januar gilt. Damit sie nicht schlechter dastehen als ihr Jahrgang, gibt es für den Januar einmalig 20 € statt 10 €.

Rechtzeitig einen Vertrag abschließen

Damit das Geld laufend in den eigenen Vertrag fließt, muss der Antrag rechtzeitig bei der zentralen Stelle sein. Das ist bis zum Ende des Jahres, in dem das Kind 7 Jahre alt wird. Den Antrag stellt der Anbieter. Er übermittelt die Verträge eines Quartals bis zum Ende des folgenden Monats. Planen Sie deshalb etwas Vorlauf ein.

Kommt der Antrag später, gilt der Vertrag als spät geschlossen. Bis dahin hat der Bund das Geld für das Kind gemeinsam mit dem des ganzen Jahrgangs angelegt. Mit dem Vertrag fließt dieses Startkapital samt Erträgen hinein. Die laufende Zahlung beginnt im Quartal nach dem Antrag.

Bis wann gibt es das Startkapital?

Startkapital gibt es, wenn der Vertrag geschlossen ist, bevor das Kind 35 Jahre alt wird, und der Antrag bis zum Ende dieses Monats eingeht. Ab 18 Jahren schließt das Kind den Vertrag selbst. Es kann dann auch andere zertifizierte Altersvorsorgeverträge wählen.

Wird bis dahin kein Vertrag geschlossen, fließt das Geld zurück an den Bund, sobald der ganze Jahrgang diese Altersgrenze erreicht hat. Vorher sollen die Betroffenen eine Information zu ihrem Startkapital bekommen.

Eigener Vertrag oder Bundesbank?

Legt der Bund das Geld gemeinsam an, müssen Eltern nichts tun. Sie können dann aber auch nichts zuzahlen. Ein eigener Vertrag erlaubt Zuzahlungen und die Wahl des Anbieters. Das Kind sieht außerdem früh, wie sich ein Depot entwickelt.

Laut Begründung des Finanzausschusses soll der Bund breit gestreut in Aktien anlegen. Welche Kosten dabei anfallen und wie die Anlagerichtlinien aussehen, steht noch nicht fest. Einen Vergleich beider Wege rechnen wir deshalb noch nicht.

Was aus dem Geld werden kann, zeigt der Rechner auf der Seite Frühstart-Rente. Unbekannte Wörter erklärt das Glossar.

Aktualisiert am 07.11.2026 · Rechtsstand geprüft am 07.11.2026