Riester-Vertrag ins AVD wechseln: ja oder nein
Wenn Sie einen Riester-Vertrag haben, müssen Sie wegen der Reform nichts tun: Bestehende Verträge dürfen weiterlaufen. Ab dem 1. Januar 2027 können Sie Ihr Guthaben aber auch in ein Altersvorsorgedepot übertragen. Ob sich das lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen, denn das hängt stark vom einzelnen Vertrag ab. Diese Seite zeigt, worauf es ankommt.
Kündigen Sie nicht einfach selbst. Eine Kündigung mit Auszahlung ist eine schädliche Verwendung, die Förderung müssen Sie dann zurückzahlen. Ein Wechsel läuft als Übertragung von Anbieter zu Anbieter.
Wann ein Wechsel infrage kommt
Für einen Wechsel spricht eher:
- Hohe laufende Kosten. Prüfen Sie die Effektivkosten in Ihren Vertragsunterlagen. Beim Standarddepot sind sie auf 1 % im Jahr gedeckelt.
- Wenig Renditechance. Riester-Verträge mit Garantie legen oft nur einen kleinen Teil in Aktien an. Das AVD ist auch ohne Garantie möglich.
- Viel verbleibende Zeit. Je länger das Geld noch arbeitet, desto eher gleichen niedrigere Kosten und höhere Renditechancen die Nachteile eines Wechsels aus.
Für das Behalten spricht eher:
- Eine wertvolle Garantie oder alte Konditionen. Ältere Verträge enthalten teils hohe Garantiezinsen oder günstige Rentenfaktoren. Beides lässt sich nicht mitnehmen.
- Bereits bezahlte Abschlusskosten. Sie sind oft in den ersten Jahren angefallen und kommen beim Wechsel nicht zurück. Der Vertrag ist dadurch heute häufig günstiger, als seine Gesamtkosten vermuten lassen.
- Wenig verbleibende Zeit. Kurz vor der Rente bleibt kaum Zeit, um Schwankungen auszugleichen.
- Früherer Rentenbeginn. Bei älteren Verträgen kann die Auszahlung früher beginnen als beim AVD, dort frühestens mit 65 Jahren.
Was dabei zu beachten ist
Kosten. Der bisherige Anbieter darf bei einer Übertragung in den ersten 5 Jahren nach Abschluss höchstens 150 € berechnen, danach ist sie kostenfrei. Der neue Anbieter darf einmalig höchstens 150 € Verwaltungspauschale verlangen. Ob diese Regeln auch für Verträge von vor 2027 gelten, ist nach unserem Stand nicht abschließend geklärt: Das Gesetz lässt die vertraglichen Regelungen älterer Verträge grundsätzlich bestehen (§ 14 Abs. 7 AltZertG), und das Bundesministerium der Finanzen kann nähere Bestimmungen per Verordnung treffen. Eine solche Regelung zu dieser Frage haben wir bisher nicht gefunden. Lassen Sie sich die Kosten deshalb vorab schriftlich bestätigen.
Übertragungswert. Fragen Sie Ihren Anbieter, welcher Betrag tatsächlich übertragen würde. Er kann unter der Summe Ihrer Einzahlungen und Zulagen liegen.
Fristen. Die Übertragung setzt eine Kündigung mit gesetzlicher Frist voraus. Klären Sie mit dem neuen Anbieter, wer den Wechsel anstößt und wann.
Laufende Förderung. Fragen Sie auch, welche Zulagen Sie im alten Vertrag künftig bekommen. Was das AVD bringen würde, zeigt der Förderrechner.
So gehen Sie vor
- Fordern Sie beim bisherigen Anbieter den aktuellen Vertragsstand an: Guthaben, Übertragungswert, Effektivkosten und Garantieleistung.
- Rechnen Sie aus, was der Vertrag voraussichtlich noch leistet, und vergleichen Sie das mit einem AVD mit denselben künftigen Beiträgen.
- Holen Sie sich bei größeren Summen oder alten Verträgen mit Garantie unabhängigen Rat, zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale.
Ein neuer Vertrag lässt sich erst ab 2027 abschließen. Bis dahin können Sie die Unterlagen in Ruhe sammeln.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Riester-Vertrag bis 2027 wechseln?
Nein. Bestehende Riester-Verträge dürfen weiterlaufen. Der Wechsel ins Altersvorsorgedepot ist eine Möglichkeit, keine Pflicht.
Verliere ich beim Wechsel meine Zulagen?
Bei einer Übertragung des Kapitals auf einen anderen zertifizierten Vertrag bleibt die Förderung nach den uns vorliegenden Angaben erhalten. Anders ist es, wenn Sie den Vertrag kündigen und sich das Geld auszahlen lassen: Das ist eine schädliche Verwendung, und die Förderung muss zurückgezahlt werden.
Michael Zech · Aktualisiert am 04.11.2026 · Rechtsstand geprüft am 04.11.2026