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AVD-Förderrechner

Was sich zwischen Regierungsentwurf und Gesetz geändert hat

Viele Artikel und Rechner zum Altersvorsorgedepot stammen noch aus der Zeit des Regierungsentwurfs vom Dezember 2025. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 aber deutlich verändert beschlossen. Wenn Sie auf andere Zahlen stoßen als hier, liegt das oft daran. Maßgeblich ist das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) für Verträge ab dem 1. Januar 2027.

Der Rechner ist auf dieser Seite auf den Regierungsentwurf voreingestellt. Stellen Sie unter „Rechtsstand“ auf geltendes Recht um und vergleichen Sie beide Ergebnisse. Der Entwurf ist kein geltendes Recht.

Ihre Angaben

Die Kinderzulage bleibt in dieser Version über die ganze Laufzeit konstant.

Entwurf – kein geltendes Recht

Diese Werte gelten noch nicht. Gerechnet wird mit dem Stichtag 01.01.2027.

Grundzulage im ersten Jahr
180,00 €
Kinderzulage im ersten Jahr
0,00 €
Berufseinsteigerbonus
0,00 €
Zulagen im ersten Jahr
180,00 €
Förderquote
30 %
Eingezahltes Kapital
18.000 €
Zulagen gesamt
6.240 €
Depotwert bei Rentenbeginn
51.420 €
Rechenweg
  1. Eigenbeitrag pro Jahr: 50,00 € × 12 = 600,00 €
  2. Grundzulage: 30 % × 600,00 € + 20 % × 0,00 € = 180,00 €
  3. Kinderzulage: 0 × höchstens 300,00 €, 25 % von 600,00 € = 0,00 €
  4. Berufseinsteigerbonus: Nur im ersten Vertragsjahr und unter 25 Jahren = 0,00 €
  5. Depotwert nach 30 Jahren: Jedes Jahr: (Depotwert + Eigenbeitrag + Zulagen) × (1 + 5 % − 0,5 %), mit den Zulagensätzen des jeweiligen Jahres = 51.420 €

Rechtsstand: Regierungsentwurf Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4088, vorgesehen ab 01.01.2027; Regierungsentwurf Altersvorsorgereformgesetz, BT-Drs. 21/4088, vorgesehen ab 01.01.2029

Aus geltendem Recht übernommen, im Entwurf nicht enthalten (Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. 2026 I Nr. 156, gilt ab 01.01.2027): Einmaliger Berufseinsteigerbonus, Altersgrenze für den Bonus, zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht vollendet, Mindesteigenbeitrag pro Jahr als Voraussetzung für Zulagen, Maximale Einzahlung pro Jahr (570 € pro Monat).

Die wichtigsten Änderungen

Regierungsentwurf Gesetz
Grundzulage, erste Stufe 30 % bis 1.200 € 50 % bis 360 €
Grundzulage, zweite Stufe 20 % bis 1.800 € 25 % bis 1.800 €
Kinderzulage, Satz 25 % 100 %
Kinderzulage, höchstens je Kind 300 € 300 €
Kostendeckel Standarddepot 1,5 % 1 %

Grundzulage. Das Gesetz fördert die ersten Euro deutlich stärker. Das kommt vor allem kleinen Beiträgen zugute, wer die volle Förderung ausschöpft, bekommt ebenfalls mehr. Der Entwurf sah zudem eine spätere Erhöhung der ersten Stufe vor, die mit der neuen Staffel entfallen ist.

Kinderzulage. Der Höchstbetrag je Kind ist gleich geblieben, wird aber viel früher erreicht. Im Entwurf hätten Eltern dafür einen deutlich höheren Eigenbeitrag gebraucht.

Kostendeckel. Die Obergrenze für die Effektivkosten beim Standarddepot wurde gesenkt.

Sonderausgabenabzug. Hier forderte der Bundesrat einen höheren Betrag von 3.000 €, das Gesetz nennt 1.800 € zuzüglich der Zulagen.

Weitere Punkte. Der Bundestag hat Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke im Angestelltenstatus in die Förderung einbezogen. Außerdem kann die Bundesregierung das Standarddepot eines öffentlichen Trägers per Rechtsverordnung regeln.

So halten wir die Zahlen auseinander

Alle Rechner dieser Website rechnen standardmäßig mit dem verkündeten Gesetz. Werte aus Entwürfen sind als solche gekennzeichnet und erscheinen nur, wenn Sie sie auswählen oder wenn sie wie hier bewusst zum Vergleich vorgewählt sind. Welcher Wert aus welcher Quelle stammt und ob er schon gegen den Gesetzestext geprüft wurde, steht unter Rechtsstand und Methodik.

Michael Zech · Aktualisiert am 04.11.2026 · Rechtsstand geprüft am 04.11.2026