Was sich zwischen Regierungsentwurf und Gesetz geändert hat
Viele Artikel und Rechner zum Altersvorsorgedepot stammen noch aus der Zeit des Regierungsentwurfs vom Dezember 2025. Der Bundestag hat das Gesetz am 27. März 2026 aber deutlich verändert beschlossen. Wenn Sie auf andere Zahlen stoßen als hier, liegt das oft daran. Maßgeblich ist das Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156) für Verträge ab dem 1. Januar 2027.
Der Rechner ist auf dieser Seite auf den Regierungsentwurf voreingestellt. Stellen Sie unter „Rechtsstand“ auf geltendes Recht um und vergleichen Sie beide Ergebnisse. Der Entwurf ist kein geltendes Recht.
Die wichtigsten Änderungen
| Regierungsentwurf | Gesetz | |
|---|---|---|
| Grundzulage, erste Stufe | 30 % bis 1.200 € | 50 % bis 360 € |
| Grundzulage, zweite Stufe | 20 % bis 1.800 € | 25 % bis 1.800 € |
| Kinderzulage, Satz | 25 % | 100 % |
| Kinderzulage, höchstens je Kind | 300 € | 300 € |
| Kostendeckel Standarddepot | 1,5 % | 1 % |
Grundzulage. Das Gesetz fördert die ersten Euro deutlich stärker. Das kommt vor allem kleinen Beiträgen zugute, wer die volle Förderung ausschöpft, bekommt ebenfalls mehr. Der Entwurf sah zudem eine spätere Erhöhung der ersten Stufe vor, die mit der neuen Staffel entfallen ist.
Kinderzulage. Der Höchstbetrag je Kind ist gleich geblieben, wird aber viel früher erreicht. Im Entwurf hätten Eltern dafür einen deutlich höheren Eigenbeitrag gebraucht.
Kostendeckel. Die Obergrenze für die Effektivkosten beim Standarddepot wurde gesenkt.
Sonderausgabenabzug. Hier forderte der Bundesrat einen höheren Betrag von 3.000 €, das Gesetz nennt 1.800 € zuzüglich der Zulagen.
Weitere Punkte. Der Bundestag hat Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke im Angestelltenstatus in die Förderung einbezogen. Außerdem kann die Bundesregierung das Standarddepot eines öffentlichen Trägers per Rechtsverordnung regeln.
So halten wir die Zahlen auseinander
Alle Rechner dieser Website rechnen standardmäßig mit dem verkündeten Gesetz. Werte aus Entwürfen sind als solche gekennzeichnet und erscheinen nur, wenn Sie sie auswählen oder wenn sie wie hier bewusst zum Vergleich vorgewählt sind. Welcher Wert aus welcher Quelle stammt und ob er schon gegen den Gesetzestext geprüft wurde, steht unter Rechtsstand und Methodik.
Michael Zech · Aktualisiert am 04.11.2026 · Rechtsstand geprüft am 04.11.2026