Steuervorteil beim Altersvorsorgedepot und Günstigerprüfung
Eigenbeiträge bis 1.800 € im Jahr lassen sich zuzüglich der Zulagen als Sonderausgaben absetzen (§ 10a Abs. 1 EStG). Das Finanzamt prüft von sich aus, ob dieser Abzug günstiger ist als die Zulage (§ 10a Abs. 2 EStG). Sie bekommen dann den Teil des Steuervorteils erstattet, der über die Zulage hinausgeht. Im Alter wird die Auszahlung dafür voll versteuert. Der AVD-Förderrechner auf der Startseite zeigt nur die Zulagen, die Erstattung steht auf dieser Seite und im Rechner unten.
So rechnet das Finanzamt
- Abzug bestimmen. Ihre Eigenbeiträge bis zum Höchstbetrag plus die Ihnen zustehenden Zulagen.
- Steuervorteil berechnen. Abzug mal Ihr Grenzsteuersatz.
- Mit den Zulagen vergleichen. Ist der Steuervorteil höher, bekommen Sie die Differenz über den Steuerbescheid. Ist er niedriger, bleibt es bei den Zulagen.
Sie verlieren durch die Prüfung also keine Zulage. Der Grenzsteuersatz ist der Satz, mit dem Ihr letzter verdienter Euro besteuert wird, nicht Ihr Durchschnittssteuersatz.
Beispiele
Die Tabellen rechnen mit denselben Funktionen wie der Rechner, ohne Berufseinsteigerbonus. Die Steuersätze sind Annahmen. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer können den Vorteil verändern.
| Eigenbeitrag pro Jahr | Angenommener Grenzsteuersatz | Zulagen | Steuerersparnis durch den Abzug | Erstattung zusätzlich zur Zulage |
|---|---|---|---|---|
| 600,00 € | 14 % | 240,00 € | 117,60 € | 0,00 € |
| 600,00 € | 30 % | 240,00 € | 252,00 € | 12,00 € |
| 600,00 € | 42 % | 240,00 € | 352,80 € | 112,80 € |
| 1.800,00 € | 14 % | 540,00 € | 327,60 € | 0,00 € |
| 1.800,00 € | 30 % | 540,00 € | 702,00 € | 162,00 € |
| 1.800,00 € | 42 % | 540,00 € | 982,80 € | 442,80 € |
| Eigenbeitrag pro Jahr | Angenommener Grenzsteuersatz | Zulagen | Steuerersparnis durch den Abzug | Erstattung zusätzlich zur Zulage |
|---|---|---|---|---|
| 600,00 € | 14 % | 840,00 € | 201,60 € | 0,00 € |
| 600,00 € | 30 % | 840,00 € | 432,00 € | 0,00 € |
| 600,00 € | 42 % | 840,00 € | 604,80 € | 0,00 € |
| 1.800,00 € | 14 % | 1.140,00 € | 411,60 € | 0,00 € |
| 1.800,00 € | 30 % | 1.140,00 € | 882,00 € | 0,00 € |
| 1.800,00 € | 42 % | 1.140,00 € | 1.234,80 € | 94,80 € |
Was die Tabellen zeigen. Je höher Grenzsteuersatz und Beitrag, desto eher lohnt sich der Abzug. Zulagen senken die Erstattung, weil sie vom Steuervorteil abgezogen werden. Mit Kindern fällt sie deshalb oft kleiner aus oder ganz weg, die Förderung insgesamt ist trotzdem höher.
Was Sie dafür tun müssen
Den Abzug machen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend. Für Selbstständige ist die abgegebene Steuererklärung ohnehin eine Voraussetzung der Förderung, wie unter Wer bekommt die Förderung? beschrieben. Ihre Beiträge meldet der Anbieter elektronisch, wenn Sie eingewilligt haben. Welche Angaben und Formulare ab 2027 genau gelten, entnehmen Sie den aktuellen Steuerformularen und den Unterlagen Ihres Anbieters. Bei Fragen hilft eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Was dem Vorteil gegenübersteht
Besteuerung im Alter. Geförderte Auszahlungen werden voll versteuert, auch der selbst eingezahlte Teil (§ 22 Nr. 5 EStG). Der Abzug ist also vor allem ein Aufschub. Ob am Ende etwas übrig bleibt, hängt davon ab, wie hoch Ihr Steuersatz im Alter gegenüber heute ist.
Vorzeitige Auszahlung. Bei einer schädlichen Verwendung müssen Zulagen und Steuervorteile, die darauf entfallen, zurückgezahlt werden (§ 93 Abs. 1 EStG).
Grenze des Abzugs. Beiträge über dem Höchstbetrag bringen keinen weiteren Abzug. Einzahlen können Sie mehr, bis zu 6.840 € im Jahr, gefördert wird dieser Teil aber nicht.
Selbst nachrechnen
Der Vergleichsrechner berücksichtigt Erstattung und Steuer im Alter und stellt beides einem normalen ETF-Sparplan gegenüber. Tragen Sie Ihren Grenzsteuersatz ein, und probieren Sie mehrere Werte für das Alter aus.
Die Rechnung ist eine Modellrechnung und keine Steuerberatung. Welche Punkte sie nicht abbildet, steht unter Rechtsstand und Methodik. Mehr zum Vergleich steht unter AVD oder ETF-Sparplan.
Häufige Fragen
Bekomme ich Zulage und Steuererstattung zusammen?
Sie bekommen die Zulage. Eine Erstattung gibt es nur, soweit der Steuervorteil aus dem Abzug höher ist als die Zulage. Beide Vorteile werden also nicht einfach addiert.
Muss ich die Günstigerprüfung beantragen?
Die Prüfung nimmt das Finanzamt von Amts wegen vor. Der Abzug setzt aber voraus, dass Sie eine Steuererklärung abgeben und die Beiträge dort angeben.
Fließt die Erstattung ins Depot?
Nein. Die Zulagen fließen ins Depot, eine Steuererstattung bekommen Sie über den Steuerbescheid. Wenn Sie sie ebenfalls anlegen möchten, müssen Sie das selbst tun.
Aktualisiert am 05.11.2026 · Rechtsstand geprüft am 05.11.2026